Unternehmer !
Wenn Sie die Waren aus der Europaunion im Jahre 2009 kaufen, überschritten Sieeinen Betrag von 1000000 PLN,
haben Sie Pflicht, den innergemeinschaftlichen Warenbezug als Intrastat-Deklaration anzumelden.
Ähnlich, wenn Sie im gegebenen Jahre bei dem Warenverkauf
in die Europaunion schon die Schwelle von 1000000 PLN überschritten, haben Sie
Pflicht, die innergemeinschaftliche Lieferung anzumelden.
Wenn Sie nicht wissen, wie das machen, melden Sie sich zu
uns!
Aus der Berechtigung der Kunden und auf ihren Antrag bearbeiten wir und legen in den Zollämtern Dokumente INTRASTAT ein, die eine Statistik des Warenumsatzes betreffen ( eine Ausfuhr in und eine Einfuhr aus den Ländern der UE)
OPOLE 45-512 ul. Obrońców Stalingradu 73 tel./fax: (077) 454-72-97(98) wew. 38
ŻARSKA WIEŚ 59-903 tel.: (075) 775-17-19 tel./fax: (075) 771-38-00