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10 lipca 2024

CBAM: WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMER




CBAM
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN



Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen und zur Unterstützung der Klimaneutralitätsziele. CBAM führt neue Regeln für die Einfuhr von Waren aus Gebieten außerhalb der EU ein, wobei die Notwendigkeit berücksichtigt wird, die Kohlenstoffkosten von aus Nicht-EU-Ländern importierten Waren an die in der EU geltenden Emissionskosten anzugleichen. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf den CBAM-Mechanismus, seine Funktionsweise, seinen Anwendungsbereich und die damit verbundenen Verpflichtungen der Unternehmen.

Was ist der Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM)?

Der Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein innovativer Grenzpreisausgleichsmechanismus, der die Kohlenstoffemissionen berücksichtigt. Er ist ein Instrument zur Unterstützung der Ziele der Europäischen Union in Bezug auf die Klimaneutralität und die Verringerung des Risikos der Verlagerung von CO2-Emissionen. Die Einführung von CBAM zielt darauf ab, die Kohlenstoffkosten von Waren, die von außerhalb der EU importiert werden, an die in der EU geltenden Kohlenstoffkosten anzugleichen.

Wie funktioniert der CBAM-Mechanismus?

Das CBAM-System, das Teil des EU-Emissionshandelssystems (ETS) ist, soll sicherstellen, dass die Kohlenstoffemissionen, die bei der Herstellung von importierten Waren entstehen, in den Preis dieser Waren einfließen. Die Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, die die Menge der Kohlenstoffemissionen widerspiegeln, die bei der Herstellung dieser Waren entstanden sind. CBAM soll sicherstellen, dass der Preis der in importierten Produkten enthaltenen Emissionen dem Preis der in der EU erzeugten Emissionen entspricht.

Für wen gilt es und welche Verpflichtungen ergeben sich daraus?

Der CBAM-Mechanismus gilt in erster Linie für Unternehmen, die Waren von außerhalb der EU in die EU einführen. Er gilt für eine Vielzahl von Branchen, von Herstellern von Baumaterialien bis hin zur Chemie- und Stahlindustrie. CBAM gilt für importierte Waren wie Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und andere, die unter EU-Emissionshandelssysteme fallen. Es liegt in der Verantwortung der Hersteller und Exporteure, die mit der Produktion dieser Güter verbundenen Treibhausgasemissionen zu überwachen, zu melden und nachzuweisen.

Welche Rohstoffe werden von CBAM erfasst?

CBAM deckt eine Reihe von Rohstoffen wie Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium und Chemikalien ab, die einen CO2-Fußabdruck haben. Konkret handelt es sich um Rohstoffe, die bei der Produktion große CO2-Emissionen verursachen, wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und einige chemische Produkte. Die Berichterstattung umfasst Einzelheiten zu den Treibhausgasemissionen, die mit der Produktion dieser Rohstoffe verbunden sind.

Wann ist der Mechanismus nicht anwendbar?

Die CBAM gilt möglicherweise nicht für Waren, die nach Umweltvorschriften und -normen hergestellt werden, die denen in der EU gleichwertig sind. Bestimmte Waren können aufgrund besonderer Handelsabkommen oder internationaler Vereinbarungen vom Anwendungsbereich der CBAM ausgenommen sein. CBAM gilt auch nicht für importierte Waren, die aus bestimmten Ländern oder Gebieten wie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen, oder für Waren, deren Wert 150 € nicht übersteigt, oder für Waren, die bei militärischen Einsätzen verwendet werden.

Pflichten des Händlers

Händler, die unter die CBAM fallende Waren einführen, haben bestimmte Berichtspflichten. Während des Übergangszeitraums, der vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 läuft, müssen Importeure der Kommission Informationen über die importierten Waren, einschließlich ihrer Mengen, Emissionen und Emissionsgebühren, übermitteln. Die Importeure müssen die mit den importierten Waren verbundenen Emissionen erklären und CBAM-Zertifikate erwerben.

Rechtsgrundlage

Der CBAM-Mechanismus stützt sich auf die Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 der Kommission. Diese Dokumente bilden die Rechtsgrundlage für die Funktionsweise von CBAM und legen seinen Anwendungsbereich und seine Verpflichtungen fest. Der CBAM-Mechanismus ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele. Für Händler, die Waren in die EU importieren, bringt er jedoch auch neue Berichtspflichten und die Notwendigkeit mit sich, neue Vorschriften einzuhalten. Die Umsetzung von CBAM ist daher ein Prozess, der die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor erfordert, um eine nachhaltige und grüne wirtschaftliche Entwicklung zu erreichen.

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