

6 marca 2025
ENS-Anmeldungen für Großbritannien: Was ändert sich 2025?
ENS-Anmeldungen für Großbritannien: Was ändert sich 2025?
Ab dem 31. Januar 2025 führt Großbritannien die Pflicht zur Einreichung einer Entry Summary Declaration (ENS) für alle aus der Europäischen Union importierten Waren ein. Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil der neuen Sicherheits- und Schutzvorschriften, die nach dem Brexit die Grenzkontrollen verstärken sollen.
Was ist die ENS-Anmeldung?
Die ENS-Anmeldung ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über die in das Vereinigte Königreich eingeführten Waren enthält. Sie dient den britischen Grenzbehörden zur Risikobewertung der importierten Güter. Die Verpflichtung zur Einreichung liegt beim Beförderer oder einer beauftragten Partei.
Wer ist zur ENS-Anmeldung verpflichtet?
Diese Pflicht gilt für alle Transportmittel:
- Seeverkehr: Der Reeder ist für die ENS-Anmeldung verantwortlich.
- Luftverkehr: Die Fluggesellschaft, die die Waren transportiert, muss die ENS-Anmeldung einreichen.
- Schienenverkehr: Der Bahnbetreiber ist für die Anmeldung verantwortlich.
- Straßenverkehr (RoRo):
- Mit Fahrer: Das Transportunternehmen muss die ENS-Anmeldung vornehmen.
- Ohne Fahrer: Der Fährbetreiber muss die ENS-Anmeldung einreichen.
Fristen für die ENS-Anmeldung
Die Einreichungsfristen variieren je nach Transportmittel:
- Seeverkehr:
- Containerfracht: Mindestens 24 Stunden vor Verladung im Abgangshafen.
- Massengut oder Stückgut: Mindestens 4 Stunden vor Ankunft in einem britischen Hafen.
- RoRo-Verkehr:
- Begleitete Ladung (mit Fahrer): Mindestens 2 Stunden vor Ankunft in Großbritannien.
- Unbegleitete Ladung (ohne Fahrer): Mindestens 2 Stunden vor Ankunft im britischen Hafen.
- Eurotunnel: Mindestens 1 Stunde vor Ankunft im Eurotunnel-Terminal.
- Luftverkehr:
- Kurzstreckenflüge (unter 4 Stunden): Zum Zeitpunkt des Abflugs.
- Langstreckenflüge: Mindestens 4 Stunden vor Ankunft in Großbritannien.
- Schienen- und Binnenschiffsverkehr: Mindestens 2 Stunden vor Ankunft in Großbritannien.
Wie erfolgt die ENS-Anmeldung?
Zur Einreichung der ENS-Anmeldung sind folgende Schritte erforderlich:
- Registrierung im System Safety and Security Great Britain (S&S GB):
- Ein Government-Gateway-Konto besitzen.
- Eine britische EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) beantragen.
- Wahl der Anmeldemethode:
- Nutzung eigener Software, die mit dem S&S GB-System kompatibel ist.
- Erwerb einer spezialisierten Software von einem Anbieter.
- Beauftragung einer Zollagentur oder eines Community System Providers.
Erforderliche Informationen für die ENS-Anmeldung
Zur korrekten Einreichung der ENS sind folgende Angaben erforderlich:
- Transportdokumente wie Konnossemente (Bill of Lading, Air Waybill) und Handelsrechnungen.
- Detaillierte Warenbeschreibung: Art, Menge, Verpackungsmethode.
- Angaben zum Absender und Empfänger.
- Informationen zum Transportmittel an der Grenze und zur Weiterbeförderung.
- Standortcode des Eingangshafens im S&S GB-System.
Ausnahmen von der ENS-Pflicht
Einige Waren sind von der ENS-Pflicht befreit, darunter:
- Elektrizität.
- Waren, die über eine Pipeline transportiert werden.
- Briefe, Postkarten und gedruckte Materialien.
- Waren im persönlichen Reisegepäck.
- Waren, die mündlich bei der Zollstelle angemeldet werden.
Vorbereitung auf die neuen Anforderungen
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die neuen Vorschriften vorbereiten:
- Klärung der Verantwortung für die Anmeldung mit Partnern in der Lieferkette.
- Auswahl der optimalen Anmeldemethode – Zollagenturen oder Softwareanbieter mit Erfahrung können unterstützen.
- Testen der Systeme und Abläufe – freiwillige ENS-Anmeldungen vor der Pflicht können die Prozesssicherheit erhöhen.
Die Einführung der ENS-Pflicht ab dem 31. Januar 2025 stellt eine bedeutende Änderung für Unternehmen dar, die Waren nach Großbritannien importieren. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.
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