

25 lipca 2025
Umzugsgut – was sollte man vor der Zollabfertigung wissen?
Umzugsgut – was sollte man vor der Zollabfertigung wissen?
Übersiedlungsgut – was sollte man vor der Zollabfertigung wissen?
Personen, die nach einem längeren Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union nach Polen zurückkehren, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Zoll- und Steuerbefreiung für sogenanntes Übersiedlungsgut profitieren. Diese Sonderregelung ermöglicht die zollfreie Einfuhr persönlicher Gegenstände und – in bestimmten Fällen – auch eines Fahrzeugs.
In diesem Beitrag erklären wir, worum es sich bei Übersiedlungsgut handelt, wer davon profitieren kann und wie die Abwicklung mit Unterstützung einer Zollagentur abläuft.
Was ist Übersiedlungsgut?
Übersiedlungsgut umfasst persönliche Gegenstände einer natürlichen Person, die nach mindestens 12 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt außerhalb der EU ihren Wohnsitz dauerhaft nach Polen verlegt. Dazu zählen z. B. Hausrat, Alltagsgegenstände, Elektrogeräte und – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Kraftfahrzeug.
Wer kann von der Zollbefreiung profitieren?
Die Zollbefreiung für Übersiedlungsgut gilt für Personen, die:
– sich mindestens 12 Monate außerhalb der EU aufgehalten haben,
– ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Polen verlegen,
– die betreffenden Gegenstände seit mindestens 6 Monaten nutzen,
– sich verpflichten, das eingeführte Gut für mindestens 12 Monate nicht zu verkaufen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um von der Zoll- und Steuerbefreiung zu profitieren, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Die Gegenstände müssen dem persönlichen Gebrauch dienen (nicht zum Verkauf oder für gewerbliche Zwecke).
Sie müssen mindestens 6 Monate vor dem Umzug genutzt worden sein.
Die Einfuhr muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug nach Polen erfolgen.
Es ist eine schriftliche Erklärung über den Wohnsitzwechsel und die private Nutzung der eingeführten Güter erforderlich.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Zollanmeldung von Übersiedlungsgut sind folgende Unterlagen erforderlich:
-> Nachweis des Wohnsitzes außerhalb der EU für mindestens 12 Monate (z. B. Mietvertrag, Meldebestätigung, Stromrechnungen, Arbeitsvertrag),
-> Nachweis des neuen Wohnsitzes in Polen (z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis, Arbeitsbestätigung, Meldebescheinigung),
-> Liste der eingeführten Gegenstände (auf Polnisch, nach Gruppen sortiert),
-> Erklärung über das Nichtveräußern der Güter für 12 Monate,
-> Bei Fahrzeugen: Nachweise über Eigentum und Nutzung über mindestens 6 Monate (z. B. Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag, Versicherung),
-> Vollmacht für die Zollagentur zur Vertretung gegenüber den Zollbehörden.
Was darf als Übersiedlungsgut eingeführt werden?
Die Befreiung gilt für:
genutzten Hausrat,
Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Alltagsgegenstände,
Kraftfahrzeuge, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (mind. 6 Monate Eigentum und Nutzung vor dem Umzug).
Was ist ausgeschlossen?
Keine Zollbefreiung gibt es für:
– neue Waren, die kurz vor dem Umzug gekauft wurden,
– Alkohol und Tabakwaren,
– Gegenstände zum Weiterverkauf oder für gewerbliche Nutzung,
– Waren von Personen mit temporärem Aufenthalt in Polen (z. B. Studierende, Vertragspersonal),
– Lebensmittel, Arzneimittel und gefährliche Güter.
Fahrzeug als Übersiedlungsgut – was ist zu beachten?
Für Personenkraftwagen gelten folgende Bedingungen:
Das Fahrzeug muss sich seit mindestens 6 Monaten im Eigentum der umziehenden Person befinden.
Es muss am bisherigen Wohnsitz genutzt worden sein.
Nach der Zollabfertigung darf es 12 Monate lang nicht verkauft werden.
Zoll und Mehrwertsteuer können entfallen.
Die Zahlung der Verbrauchsteuer (Akzise) kann erforderlich sein – wir prüfen für Sie, ob sie fällig wird.
Unsere Unterstützung für Sie
Die Übersiedlungsverfahren ermöglichen die zollfreie oder -ermäßigte Einfuhr persönlicher Gegenstände und Fahrzeuge. Die Voraussetzung: vollständige Dokumentation und genaue Einhaltung der Bedingungen – das kann für Laien herausfordernd sein.
PKS International CARGO S.A. bietet eine umfassende Betreuung: Wir prüfen Ihre Unterlagen, bereiten die Anmeldung vor und vertreten Sie vor den Zollbehörden. Unsere erfahrenen Zollagenten sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Planen Sie Ihre Rückkehr nach Polen? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie bei jedem Schritt der Zollabfertigung.
Zapytaj ChatG
Unsere Zollagenturen, die Sie bei Übersiedlungsgut unterstützen:
Zollagentur BIAŁA PODLASKA
ul. Brzeska 126, 21-500 Biała Podlaska
+48 83 342 21 42
ac.biala@pkscargo.pl
Zollagentur KONIN
ul. Skandynawska 5/100–102, Modła Królewska, 62-571 Stare Miasto
+48 63 243 74 11 / +48 63 246 93 02
ac.konin@pkscargo.pl
Zollagentur OPOLE
ul. Głogowska 17B, 45-315 Opole
+48 77 455 03 59
ac.opole@pkscargo.pl