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Transit T1/T2

TRANSIT

Transit ist ein Verfahren, das die Aussetzung der Verpflichtung zur Zahlung von Zöllen und Steuern bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union während des Versandverfahrens ermöglicht. Es werden zwei Arten von gemeinsamen Versandverfahren unterschieden, das T1-Verfahren und das T2-Verfahren. Es handelt sich um Dokumente mit Garantie- und Zollfunktionen.

T1 – EXTERNES VERSANDVERFAHREN

Es handelt sich um das externe Versandverfahren, das für jede Einreihung von Waren zur Beförderung von Nicht-EU-Waren und EU-Waren bei der Ausfuhr in Drittländer verwendet wird. T1 muss „verschlossen“ sein, d. h. die Waren müssen in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, und es müssen Abgaben entrichtet oder ein anderes Zollverfahren angewendet werden.

Erforderliche Unterlagen für die Durchführung des externen T1-Versandverfahrens:
• Rechnung oder Proforma-Rechnung,
• Spezifikation oder Packliste,
• Transportdokument (CMR),
• andere Dokumente je nach den Besonderheiten der eingeführten Waren, z. B. Gesundheits- und Veterinäruntersuchungen usw.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Bezledy, Biała Podlaska, Białystok, Bobrowniki, Dorohusk, Gdynia, Hrebenne, Hrubieszów, Konin, Korczowa, Koroszczyn, Kuźnica, Małaszewicze, Medyka, Opole, Przemyśl, Siemianówka, Żarska Wieś.

T2 – INTERNES  GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN

Versandverfahren, das angewandt wird, wenn EU-Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union durch das Gebiet eines Drittlandes in ein anderes Land befördert werden.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Dorohusk, Kuźnica, Małaszewicze, Opole, Przemyśl.