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Einfuhren von Waren – IMPORT

DIE ZULASSUNG DER WAREN ZUM HANDEL IN DER EU

Dieses Verfahren wird bei der Einfuhr von Nicht-EU-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union angewendet. Durch die Anwendung des Verfahrens erhalten die Nicht-EU-Waren den Status von EU-Waren, die Waren können innerhalb der Europäischen Union vertrieben werden. Allerdings müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, d.h. Zölle und Mehrwertsteuer, entrichtet werden.
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das AIS/IMPORT-System (Automated Import System).

Erforderliche Unterlagen für das Zulassungsverfahren:
• CMR,
• Rechnung mit Angabe des Wertes der angemeldeten Waren oder ein anderes Dokument, das die Ermittlung des Zollwerts ermöglicht, wenn die Rechnung diese Funktion nicht erfüllt,
• andere Dokumente, die im Zusammenhang mit der Besonderheit der eingeführten Waren erforderlich sind, z. B. CE-Zertifikat, Qualitätszertifikate, Ursprungszeugnisse und andere.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Bezledy, Biała Podlaska, Białystok , Chyżne, Cieszyn, Dorohusk, Gdynia, Hrebenne, Hrubieszów, Konin, Korczowa, Koroszczyn, Kuźnica, Małaszewicze, Medyka, Opole, Przemyśl, Siemianówka, Suwałki, Żarska Wieś.

VEREINFACHTES VERFAHREN

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht die Anwendung vereinfachter Zollverfahren. Das Verfahren der Zollabfertigung wird wesentlich einfacher und unkomplizierter, was dem Importeur/Exporteur Zeit und Kosten spart. Darüber hinaus ermöglicht die Anwendung eines vereinfachten Verfahrens die Zollabfertigung, ohne dass die Waren persönlich bei der Zollstelle erscheinen müssen. Die Zollabfertigung findet an einem anerkannten Ort statt, der sogar auf dem Gelände des Kunden eingerichtet werden kann.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Bezledy, Biała Podlaska, Białystok, Chyżne, Cieszyn, Dorohusk, Gdynia, Hrebenne, Hrubieszów, Konin, Korczowa, Koroszczyn, Kuźnica, Małaszewicze, Medyka, Opole, Przemyśl, Siemianówka, Suwałki, Żarska Wieś.

ABRECHNUNG DER MEHRWERTSTEUER NACH ARTIKEL 33A

Artikel 33a bietet die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer bargeldlos zu begleichen. Die bei der Einfuhr von Waren fällige Mehrwertsteuer wird direkt im Deklarationsteil der JPK-VAT-Datei abgerechnet. Der Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass keine Mittel für Steuerverbindlichkeiten eingefroren werden müssen.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Bezledy, Biała Podlaska, Białystok, Bobrowniki, Chyżne, Cieszyn, Dorohusk, Gdynia, Hrebenne, Hrubieszów, Konin, Korczowa, Kuźnica, Małaszewicze, Medyka, Opole, Przemyśl, Siemianówka, Suwałki, Żarska Wieś.

REGISTRIERTER VERSENDER

Wir haben den Status eines registrierten Versenders. Wir verfügen über eine Genehmigung, die es uns erlaubt, eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren im Verfahren der Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr zu versenden.
Der Status eines registrierten Versenders ermöglicht es uns, verbrauchsteuerpflichtige Waren, die nach Polen eingeführt (d.h. in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt) wurden, u.a. in ein Steuerlager zu befördern, ohne Verbrauchssteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus verfügen wir über hohe Zollgarantien, um die Sicherheit von Zoll- und Steuerschulden in Einfuhr- und Versandverfahren zu gewährleisten.
Wir verfügen als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) über eine Reihe von Genehmigungen für die Anwendung vereinfachter Verfahren, was die Kundenbetreuung erheblich erleichtert und beschleunigt. Wir beschäftigen ein Team von spezialisierten Zollagenten, deren Vorbereitung und langjährige Erfahrung einen soliden und professionellen Zollservice sowie die Bereitstellung von Informationen über Zollvorschriften und die Vertretung des Kunden vor den Zollbehörden ermöglicht.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Biała Podlaska, Koroszczyn, Kuźnica, Małaszewicze, Siemianówka.