HUMANITÄRE HILFE
LISTE DER ERFORDERLICHEN DOKUMENTE FÜR DIE ZOLLABFERTIGUNG
RECHNUNG
mit der genauen Produktliste und Angaben zum SENDER und EMPFÄNGER der Ware, dem ungefähren Gewicht und Wert der Ware und der Art der Verpackung.
SPEZIFIKATION
wenn keine RECHNUNG vorliegt, muss eine Spezifikation erstellt werden, d.h. eine Liste der transportierten Güter (mit Daten wie auf der Rechnung)
BEVOLLMÄCHTIGUNG
direkte und indirekte Bevollmächtigung (bei unseren Verkäufern erhältlich)
Unsere Zollagenturen an der polnisch-ukrainischen Grenze bieten 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche Dienstleistungen an. Einheiten im Inland haben zudem die Möglichkeit, Güter der „humanitären Hilfe“ zur Zollabfertigung anzumelden und so die an der Grenze befindlichen Zollstellen zu entlasten.
Die Ausfuhrverzollung kann bei den Zollämtern an folgenden Orten erfolgen:
Gdynia, Suwałki, Białystok, Biała Podlaska, Dorohusk, Hrubieszów, Hrebenne, Korczowa, Medyka, Przemyśl, Chyżne, Cieszyn, Oppeln, Konin, Żarska Wieś
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Verkäufer gerne zur Verfügung.
UNSERE
VERTREIBER
Anna Stec
Kundendienst für den Polnischen Markt und den Markt der Europäischen Union
+48 661 200 322
astec@pkscargo.pl
Alla Mozolewska
Kundendienst für die Märkte Belarus und Russland
+48 669 200 244
amozolewska@pkscargo.pl
Magdalena Cynka
Kundendienst für den ukrainischen Markt
+48 724 667 008
mcynka@pkscargo.pl