PKS Cargo
strzałka

Ursprungszeugnis

URSPRUNGSZEUGNIS

Es handelt sich um ein Dokument, das den Ursprung der ausgeführten Waren bestätigt. Wir beglaubigen Ursprungszeugnisse nur dann, wenn wir die Ausfuhrabfertigung im Namen des Ausführers durchführen.

Erforderliche Dokumente:
• die Ursprungserklärung des Ausführers oder Herstellers und ihre Anhänge
• Handelsrechnung,
• Spezifikation der Waren und Identifizierung des Herstellers,
• wenn die Waren verändert wurden, sind das Änderungsverfahren und die Bestätigung des Wertzuwachses der Waren erforderlich.

Zollagenturen von PKS International CARGO S.A., die die oben genannten Dienstleistungen erbringen:
Biała Podlaska, Białystok, Chyżne, Cieszyn, Gdynia, Hrubieszów, Konin, Korczowa, Koroszczyn, Małaszewicze, Opole, Przemyśl, Siemianówka, Suwałki, Żarska Wieś.